Allgemeine Geschäftsbedingungen
baneth Digital-Manufaktur · Inhaber Alex Baneth · Stand 2026-05-13
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der baneth Digital-Manufaktur, Inhaber Alex Baneth (nachfolgend „Anbieter“ oder „wir“) und Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“) über die Erbringung digitaler Dienstleistungen, insbesondere Webdesign, KI-Telefonassistent und Content-Marketing.
(2) Kunde im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Soweit nachfolgend zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterschieden wird, ist dies ausdrücklich kenntlich gemacht.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(4) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragspartner, Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
(1) Vertragspartner des Kunden ist die baneth Digital-Manufaktur, Inhaber Alex Baneth, St.-Nikolaus-Str. 2, 52396 Heimbach (Eifel), Deutschland.
(2) Vertragssprache ist Deutsch.
(3) Wir speichern den jeweiligen Vertragstext (Angebot, Auftragsbestätigung, diese AGB) und senden Ihnen diesen sowie die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden AGB nach Vertragsschluss in Textform (z. B. per E-Mail) zu. Diese AGB sind zudem jederzeit unter baneth.de/agb abrufbar.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf der Webseite, in Angeboten, Broschüren oder sonstigen Werbemitteln stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
(2) Der Kunde gibt sein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab, indem er
- ein von uns übersandtes individuelles Angebot in Textform (E-Mail, PDF-Auftragsbestätigung) annimmt,
- ein Kontakt- oder Anfrageformular auf unserer Webseite vollständig ausfüllt und absendet und wir das daraufhin erstellte Angebot in Textform bestätigen oder
- eine entsprechende Bestellung per E-Mail, Telefon oder Schriftform übermittelt.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald wir das Angebot des Kunden in Textform annehmen (Auftragsbestätigung) oder mit der Leistungserbringung beginnen.
(4) Vor Abgabe einer verbindlichen Bestellung über elektronische Bestellformulare hat der Kunde die Möglichkeit, seine Eingaben zu prüfen und zu korrigieren (§ 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB).
§ 4 Leistungsbeschreibung
§ 4.1 Webdesign (Werkvertrag)
(1) Im Rahmen des Webdesigns erstellen wir individuelle Webseiten nach den im Angebot konkret vereinbarten Leistungsumfängen. Die drei typischen Leistungspakete sind:
- Landingpage ab 290 € (Endpreis, einseitige Fokusseite)
- Business-Seite ab 490 € (Endpreis, mehrseitige Unternehmens-Webseite)
- Webseite ab 890 € (Endpreis, mehrseitig mit erweiterten Funktionen)
(2) Der konkret geschuldete Leistungsumfang (Seitenanzahl, Funktionen, Integrationen, Designstufen, Revisionsrunden) ergibt sich abschließend aus dem individuellen Angebot. Endgeräte-Optimierung (responsive Design) sowie technische Auslieferung auf einer modernen Stack-Basis (Next.js) sind inkludiert.
(3) Das Hosting der erstellten Webseite erfolgt auf Servern in Deutschland (Vercel-Frankfurt-Region oder Hetzner Deutschland), sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(4) Der rechtliche Charakter dieser Leistung ist ein Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB. Geschuldet ist ein konkreter Erfolg, nämlich die mangelfreie Erstellung der vertraglich definierten Webseite.
§ 4.2 KI-Telefonassistent (Dauerschuldverhältnis)
(1) Der KI-Telefonassistent ist ein laufender Dienst, bei dem eingehende Anrufe des Kunden durch eine KI-gestützte Sprach-Software entgegengenommen, beantwortet und in vereinbarten Use Cases (Terminbuchung, Erstauskunft, Anliegen-Triage) bearbeitet werden. Die Leistung wird als Dauerschuldverhältnis monatlich abgerechnet.
(2) Tarife (Endpreise gem. § 19 UStG):
- Starter 349 €/Monat zzgl. einmalig 499 € Setup
- Business 599 €/Monat zzgl. einmalig 699 € Setup
- Business + WhatsApp 799 €/Monat zzgl. einmalig 899 € Setup
- Enterprise 999 €/Monat zzgl. einmalig 1.499 € Setup
(3) Der konkrete Funktionsumfang (Stimme, Sprachen, Use Cases, Integrationen, monatliches Gesprächskontingent, Reporting) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Tarif-Übersicht.
(4) Der Betrieb des KI-Telefonassistenten erfolgt unter Einsatz von Drittanbietern, insbesondere ElevenLabs (Sprachsynthese), OpenAI (Sprachverständnis/LLM) und Twilio bzw. SIP-Carrier (Telefonie-Infrastruktur). Der Kunde erkennt an, dass diese Drittanbieter zwingend zur Leistungserbringung erforderlich sind. Ausfälle, Wartungsfenster oder Änderungen am Leistungsumfang dieser Drittanbieter können sich auf den Dienst auswirken; wir bemühen uns, in solchen Fällen schnellstmöglich Abhilfe oder geeignete Alternativen zu schaffen.
(5) Eine ständige 100 %-Verfügbarkeit wird nicht geschuldet. Wir streben eine Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel an. Geplante Wartungsfenster werden, soweit möglich, mit Vorlauf angekündigt.
§ 4.3 Content-Marketing (laufende Leistung)
(1) Im Rahmen des Content-Marketings erbringen wir laufende Leistungen rund um Blogartikel, regionale SEO-Seiten und Kurzvideos (Reels) gemäß individuell vereinbartem Leistungspaket. Die Leistung wird monatlich erbracht und abgerechnet.
(2) Sofern im Angebot nicht ausdrücklich Erfolgsgarantien (z. B. Rankings, Traffic-Zahlen) zugesagt werden, ist die Erstellung und Veröffentlichung der vereinbarten Inhalte geschuldet, nicht ein bestimmter Marketing-Erfolg. Die rechtliche Qualifikation ist insoweit ein Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB).
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Materialien, Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten, Domain-Informationen und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter digitaler Form bereitzustellen. „Rechtzeitig“ bedeutet, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von zehn Werktagen ab Anforderung.
(2) Der Kunde versichert, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Marken, Logos, sonstige Medien) frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die notwendigen Nutzungs- bzw. Lizenzrechte verfügt, um sie für das vertragsgegenständliche Projekt einzusetzen. Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung dieser Pflicht gegen uns erhoben werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis für das jeweilige Projekt.
(4) Freigaben (z. B. Design-Entwurf, Inhalte vor Live-Schaltung, finale Abnahme) erteilt der Kunde innerhalb von fünf Werktagen nach Vorlage in Textform (E-Mail genügt). Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder konkrete, sachlich begründete Mängelrüge in Textform, gilt die jeweilige Leistung als freigegeben. Diese Fiktion gilt nicht für die endgültige werkvertragliche Abnahme nach § 4.1; insoweit gelten die gesetzlichen Regelungen.
(5) Verzögert sich die Leistungserbringung wegen unterlassener, verspäteter oder unzureichender Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Liefertermine entsprechend der Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist. Wir sind berechtigt, dem Kunden hieraus entstehende nachweisbare Mehraufwände gesondert in Rechnung zu stellen.
(6) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist (mindestens vierzehn Kalendertage) nicht nach, sind wir berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen und die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen.
§ 6 Vergütung, Fälligkeit, Zahlungsbedingungen
(1) Maßgeblich ist die im jeweiligen Angebot vereinbarte Vergütung. Sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, sind alle angegebenen Preise Endpreise und enthalten keine Umsatzsteuer (siehe Absatz 6).
(2) Webdesign (Werkvertrag): Sofern im Angebot nicht abweichend vereinbart, gilt die folgende Zahlungsstaffel:
- 50 % bei Auftragserteilung
- 50 % bei Abnahme bzw. Live-Schaltung
Der Quellcode sowie alle Nutzungsrechte am Werk gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über (siehe § 7).
(3) KI-Telefonassistent: Die einmalige Setup-Gebühr ist bei Auftragserteilung fällig. Die monatliche Vergütung ist im Voraus, jeweils zum ersten Werktag des Leistungsmonats fällig.
(4) Content-Marketing: Die monatliche Vergütung ist im Voraus zum ersten Werktag des Leistungsmonats fällig.
(5) Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von vierzehn Kalendertagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).
(6) Hinweis zur Kleinunternehmerregelung: Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Alle Preise in Angeboten, Rechnungen und auf unserer Webseite sind Endpreise.
(7) Bei Dauerschuldverhältnissen (§ 4.2, § 4.3) sind wir berechtigt, die Preise zu Beginn eines neuen Vertragsjahres mit einer Vorankündigung von mindestens acht Wochen in Textform anzupassen. Erhöht sich der Preis um mehr als 5 % gegenüber dem bisherigen Preis, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamkeitstermin der Erhöhung zu.
§ 7 Nutzungsrechte am Werk (Webdesign)
(1) Sämtliche im Rahmen des Webdesigns geschaffenen Werke (Designs, Grafiken, Layouts, individuell erstellter Quellcode) sind urheberrechtlich geschützt. Die nachfolgenden Regelungen betreffen die Einräumung von Nutzungsrechten an den von uns individuell erstellten Werkbestandteilen.
(2) Aufschiebende Bedingung: Die Einräumung von Nutzungsrechten am individuellen Werk erfolgt aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Anbieter; der Kunde erhält in diesem Zeitraum lediglich ein einfaches, jederzeit widerrufliches Nutzungsrecht zur Abnahmeprüfung und zum vertragsgemäßen Betrieb.
(3) Nach vollständiger Zahlung räumt der Anbieter dem Kunden an den individuell erstellten Werkbestandteilen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck (Betrieb der erstellten Webseite einschließlich Pflege, Weiterentwicklung, Migration, Anpassung) ein.
(4) Sofern nicht im Angebot ausdrücklich anders vereinbart, übergeben wir nach vollständiger Zahlung den individuell von uns geschriebenen Quellcode in einer üblichen Form (Git-Repository, Archiv oder Deployment-Übergabe).
(5) Drittkomponenten: Die im Werk eingesetzten Frameworks, Bibliotheken, Open-Source-Module und Drittwerkzeuge (z. B. Next.js, React und weitere Open-Source-Pakete) unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen ihrer Urheber. Die diesbezüglichen Rechte werden vom Anbieter weder eingeräumt noch erweitert; der Kunde verpflichtet sich, die jeweiligen Lizenzbedingungen zu beachten.
(6) Eine Übertragung der Urheberschaft (Buy-Out) oder die Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts ist nicht Vertragsbestandteil, soweit dies nicht ausdrücklich und gesondert vergütet im Angebot vereinbart wurde.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, das fertiggestellte Werk in Referenzlisten (z. B. Portfolio auf der eigenen Webseite, Social-Media-Posts, Pitches) zu nennen und Bildschirmfotos zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich in Textform widerspricht.
§ 8 Lieferzeiten, Termine, höhere Gewalt
(1) Vereinbarte Liefer- und Leistungstermine sind unverbindliche Zielvorgaben, sofern sie nicht im Angebot ausdrücklich als „verbindlich“ gekennzeichnet sind.
(2) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Ereignissen höherer Gewalt sowie bei sonstigen Umständen, die wir nicht zu vertreten haben und die uns die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere Streiks (auch bei eingesetzten Drittanbietern), behördliche Anordnungen, Energieausfälle, Pandemien, kriegerische Auseinandersetzungen, terroristische Anschläge, schwerwiegende Cyber-Angriffe sowie Ausfälle wesentlicher Infrastruktur-Dienste (insbesondere Cloud-, Telekommunikations- oder KI-Drittanbieter gemäß § 4.2 Abs. 4).
(3) Wir werden den Kunden über Ereignisse höherer Gewalt und voraussichtliche Dauer unverzüglich in Textform informieren.
(4) Dauert ein Hindernis im Sinne von Abs. 2 länger als acht Wochen an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den davon betroffenen Vertrag bzw. die davon betroffene Einzelleistung in Textform zu kündigen.
(5) Liefertermin-Verzögerungen durch Mitwirkungspflichten des Kunden (siehe § 5 Abs. 5) sind keine höhere Gewalt, sondern dem Kunden zuzurechnen.
§ 9 Mängelhaftung / Gewährleistung
§ 9.1 Webdesign (Werkvertrag)
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Mängelhaftung beim Werkvertrag (§§ 631 ff., 634 ff. BGB), soweit nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen sind.
(2) Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung (§ 635 BGB). Die Art der Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung) liegt nach unserer Wahl.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt:
- gegenüber Verbrauchern: zwei Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB),
- gegenüber Unternehmern: ein Jahr ab Abnahme.
(4) Die Mängelrüge gegenüber Unternehmern hat unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen nach Entdeckung in Textform zu erfolgen (§ 377 HGB analog).
(5) Die Gewährleistung umfasst keine Mängel, die durch nicht vereinbarte Änderungen, eigenmächtige Eingriffe des Kunden oder durch Dritte am Werk verursacht wurden.
§ 9.2 KI-Telefonassistent und Content-Marketing
(1) Bei Dauerschuldverhältnissen gilt das Recht des Dienstvertrages. Wir verpflichten uns, die Leistung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters zu erbringen.
(2) Eine Erfolgshaftung (z. B. konkrete Rankings, Conversion-Raten, Wandlungsraten beim KI-Assistenten) ist ausgeschlossen, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot zugesagt wurde.
(3) Berechtigte Mängelrügen sind unverzüglich in Textform anzuzeigen. Wir verpflichten uns zur unverzüglichen Behebung berechtigter Mängel im Rahmen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs.
§ 10 Haftungsbeschränkung
(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur:
- bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“), das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf,
- der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung wegen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie eine etwaige Garantiehaftung bleiben von den vorstehenden Absätzen unberührt.
(5) Soweit unsere Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen.
(6) Eine über die vorstehenden Regelungen hinausgehende Haftung ist — ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs — ausgeschlossen.
§ 11 Datenschutz, Auftragsverarbeitung
(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung unter baneth.de/datenschutz.
(2) Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Bei Leistungen, in deren Rahmen wir personenbezogene Daten des Kunden weisungsgebunden verarbeiten — insbesondere beim KI-Telefonassistenten (§ 4.2), bei der Pflege bestehender Webseiten mit Personenbezug oder bei Hosting-/Wartungs-Aufgaben — schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Der AVV-Standardtext wird auf Anfrage in Textform übermittelt und ist vor Verarbeitungsbeginn zu zeichnen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, alle eigenen Pflichten als Verantwortlicher nach Art. 13, 14, 32 ff. DSGVO zu erfüllen, insbesondere die transparente Information seiner eigenen Endkunden (z. B. Hinweis bei eingehendem Anruf, dass das Gespräch durch einen KI-Telefonassistenten beantwortet bzw. aufgezeichnet wird).
(4) Für den Einsatz des KI-Telefonassistenten ist je nach Konstellation eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO erforderlich. Wir unterstützen den Kunden auf Anforderung bei der Durchführung gegen gesondert zu vereinbarende Vergütung.
§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung
§ 12.1 Webdesign (Werkvertrag)
(1) Der Werkvertrag endet mit ordnungsgemäßer Abnahme des Werkes durch den Kunden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 5 trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfrist nicht nachkommt.
(3) Das gesetzliche Kündigungsrecht des Bestellers nach § 648 BGB bleibt unberührt. Im Falle einer freien Kündigung durch den Kunden behalten wir den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
§ 12.2 KI-Telefonassistent (Dauerschuldverhältnis)
(1) Für Unternehmer (B2B): Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab Bereitstellung. Er verlängert sich automatisch um jeweils zwölf weitere Monate, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(2) Für Verbraucher (B2C): Es besteht eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab Bereitstellung. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden (§ 309 Nr. 9 BGB). Eine automatische Verlängerung um weitere feste Laufzeitabschnitte erfolgt nicht.
(3) Verbrauchern stellen wir zum Zwecke der Kündigung eine ständig verfügbare und leicht zugängliche Kündigungsmöglichkeit per E-Mail an kuendigung@baneth.de sowie einen Kündigungs-Button auf unserer Webseite zur Verfügung (§ 312k BGB).
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 12.3 Content-Marketing
(1) Für Unternehmer (B2B): Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern nicht im Angebot eine Mindestlaufzeit vereinbart ist.
(2) Für Verbraucher (B2C): Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. § 312k BGB (Kündigungs-Button) gilt entsprechend § 12.2 Abs. 3.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei Verträgen, die im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu.
(2) Die Einzelheiten — insbesondere Widerrufsfrist, Widerrufsfolgen, Hinweise zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen und das Muster-Widerrufsformular — entnehmen Sie unserer separaten Widerrufsbelehrung.
(3) Bei unternehmerischen Kunden im Sinne von § 14 BGB besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
§ 14 Verbraucherschlichtung
(1) Die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde durch die EU-Verordnung 2024/3228 zum 20. Juli 2025 eingestellt. Ein Link auf diese Plattform wird daher nicht mehr bereitgestellt.
(2) Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des betreffenden Staates unberührt.
(2) Gerichtsstand:
- Bei Verträgen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters (Düren, hilfsweise das für den Geschäftssitz örtlich zuständige Gericht).
- Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.
(3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Textform / Erklärungen: Soweit in diesen AGB Textform vorgesehen ist, ist § 126b BGB maßgeblich; eine elektronische Übermittlung (E-Mail) genügt. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel selbst.
baneth Digital-Manufaktur, Inhaber Alex Baneth · Heimbach (Eifel) · Stand 2026-05-13
Zugehörige Dokumente: Widerrufsbelehrung · Datenschutz · Impressum