Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand dieser Erklärung: 26. Juli 2026
Wir bei der BANETH Digital Manufaktur bauen digitale Auftritte für Menschen — und Barrierefreiheit gehört für uns zum Handwerk, nicht als Nachgedanke. Deshalb halten wir uns an unseren eigenen Anspruch und legen den Stand der Barrierefreiheit dieser Website offen. Diese Erklärung ist eine freiwillige Selbstverpflichtung; wir verbessern die Website fortlaufend.
Warum diese Erklärung hier steht — und was das für Ihr Unternehmen bedeutet
Ehrlich gesagt: Für diese Website ist eine Barrierefreiheitserklärung rechtlich nicht vorgeschrieben. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 vor allem für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern — Onlineshops, Buchungsstrecken, Kundenkonten. Ein reiner Unternehmensauftritt ohne Verkauf an Verbraucher fällt in der Regel nicht darunter, und für Dienstleistungen greift zusätzlich die Ausnahme für Kleinstunternehmen.
Diese Seite steht hier trotzdem, und zwar als Arbeitsprobe. Sie zeigt, wie wir eine Erklärung aufbauen: mit einem echten Konformitätsstatus statt eines Textbausteins, mit offen benannten Einschränkungen statt Behauptungen, und mit einem Meldeweg, der tatsächlich zu einem Menschen führt.
Bei Ihrem Unternehmen kann die Lage eine ganz andere sein. Wer einen Onlineshop betreibt, Termine online buchen lässt, Kundenkonten anbietet oder Verbrauchern gegenüber abrechnet, ist häufig betroffen. Und dann genügt ein zugekauftes Overlay-Widget nicht: Solche Werkzeuge legen sich über die Seite, ohne die zugrundeliegenden Barrieren zu beseitigen, und sind kein Nachweis der Konformität nach EN 301 549.
Wir prüfen kostenlos, ob das BFSG für Sie gilt
Sie bekommen eine schriftliche Einschätzung: ob Ihr Auftritt unter das Gesetz fällt, welche Barrieren konkret vorhanden sind und was eine Umsetzung kosten würde. Wenn Sie nicht betroffen sind, sagen wir Ihnen das genauso deutlich — dann haben Sie Klarheit und sparen sich die Ausgabe.
Barrierefreiheit prüfen lassen
Das ist unsere fachliche Einschätzung als Entwickler und ersetzt keine Rechtsberatung.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die unter baneth.de veröffentlichte Website einschließlich ihrer Unterseiten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1, Stufe AA, sowie an der europäischen Norm EN 301 549. Nach unserer eigenen Einschätzung ist diese Website weitgehend barrierefrei. Einzelne Inhalte sind noch nicht vollständig konform — die uns bekannten Einschränkungen führen wir unten auf und arbeiten sie ab.
Bereits umgesetzte Maßnahmen
- Sprungmarke „Zum Inhalt springen“ und ein klar ausgezeichneter Hauptinhaltsbereich für die Tastatur- und Screenreader-Navigation.
- Durchgängig deutsche Seitensprache und semantisch strukturierte Überschriften.
- Bedienbarkeit per Tastatur mit sichtbarem Fokus; Dialoge fangen den Fokus, sperren den Hintergrund und geben den Fokus danach zurück.
- Respekt vor der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ (prefers-reduced-motion): Animationen werden dann ausgesetzt oder beruhigt.
- Alternativtexte für informative Bilder; rein dekorative Grafiken sind für Screenreader ausgeblendet.
- Statusmeldungen des Sprach-Assistenten werden auch als Text ausgegeben (aria-live), sodass der Ablauf ohne Ton nachvollziehbar bleibt.
- Wir achten auf ausreichende Kontraste und eine responsive Darstellung, die sich vergrößern und auf kleinen Bildschirmen ohne horizontales Scrollen nutzen lässt.
Bekannte Einschränkungen
- Die animierte Kugel-Visualisierung des Sprach-Assistenten (NOVA) und der Demo-Assistenten ist rein dekorativ und wird nicht grafisch für Screenreader aufbereitet; der Gesprächsverlauf ist als Text vorhanden.
- Die Sprachfunktion setzt ein Mikrofon und dessen Freigabe voraus. Alle darüber erreichbaren Inhalte sind auch ohne Sprache über die normale Seitenbedienung zugänglich.
- Einzelne dekorative Bewegteffekte und eingebettete Inhalte Dritter sind noch nicht abschließend auf volle Konformität geprüft.
- Zum Download angebotene PDF-Dokumente sind teilweise noch nicht vollständig barrierefrei ausgezeichnet.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26. Juli 2026 erstellt. Die Bewertung beruht auf einer Selbstprüfung der Website. Wir überprüfen die Barrierefreiheit regelmäßig und aktualisieren diese Erklärung entsprechend.
Barriere melden — Feedback und Kontakt
Ihnen ist eine Barriere aufgefallen, oder Sie benötigen einen Inhalt in einer zugänglichen Form? Melden Sie sich — wir kümmern uns zeitnah und stellen den Inhalt auf Wunsch barrierefrei bereit.
Alexander Baneth
E-Mail: kontakt@baneth.de
Telefon: +49 1520 5657754
Wenn Ihre Rückmeldung nicht zufriedenstellend beantwortet wird
Sollten Sie auf eine Meldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden, die für die Überwachung der Barrierefreiheitsanforderungen zuständig ist.
