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Google-Unternehmensprofil

Bei Google gefunden werden, in Heimbach und der Eifel.

Wir richten Ihr Google-Unternehmensprofil ein, das früher Google My Business hieß, bereiten Sie auf die Bestätigung vor, prüfen und optimieren ein bestehendes Profil und führen bei einer Sperrung das Einspruchsverfahren. Über Bestätigung und Freischaltung entscheidet Google, nicht wir. Für Handwerk, Praxen, Gastgeber und Dienstleister in der Nordeifel, im Kreis Düren und im Kreis Euskirchen.

Ohne Versprechen, die niemand halten kann. Wir sagen Ihnen auch, welche der üblichen Maßnahmen nach heutiger Studienlage überschätzt sind, und wo die Datenlage schlicht uneindeutig ist.

Leuchtende Ortsmarke über einer dunklen Reliefkarte einer Mittelgebirgsregion, verbunden mit kleineren Marken im Umland
Illustration, mit KI erstellt.
Vier Wege, ein Profil

Was wir für Ihr Profil tun.

Sie zahlen einen Festpreis, den Sie vorher kennen. Alle Beträge sind Endpreise, Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG, es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Einrichten und bestätigen

90 €
einmalig

Ihr Betrieb steht noch nicht bei Google, oder es existiert nur ein automatisch erzeugter Eintrag ohne Inhaber. Wir legen das Profil an oder holen die Inhaberschaft zurück und begleiten Sie durch das Bestätigungsverfahren.

  • Profil anlegen oder vorhandenen Eintrag beanspruchen
  • Haupt- und Nebenkategorien anhand Ihrer echten Leistungen wählen
  • Leistungen, Öffnungszeiten, Einzugsgebiet und Kontaktwege sauber anlegen
  • Bestätigung vorbereiten und begleiten, bis das Profil öffentlich ist

Prüfen und optimieren

190 €
einmalig

Das Profil existiert, bringt aber wenig. Wir messen den Ist-Zustand, gleichen ihn gegen die Google-Richtlinien ab und arbeiten die Punkte ab, die nach heutiger Studienlage tatsächlich etwas bewegen.

  • Kategorien, Name, Adresse und Leistungen gegen die Richtlinien prüfen
  • Firmendaten zwischen Website, Profil und Verzeichnissen vereinheitlichen
  • Verlinkte Zielseite auf die passende Leistungsseite umstellen
  • Schriftlicher Bericht mit Befund, Begründung und Reihenfolge

Nach einer Sperrung wieder freischalten

290 €
einmalig

Das Profil ist gesperrt, deaktiviert oder eingeschränkt. Wir kreisen die Ursache ein, bereinigen sie, bereiten die Nachweise auf und führen den Einspruch. Ein zweiter Anlauf bei Google ist enthalten, falls der erste Einspruch abgelehnt wird.

  • Ursache am Profil und an den Richtlinien einkreisen
  • Nachweise zusammenstellen, die Google ausdrücklich akzeptiert
  • Einspruch über das offizielle Verfahren einreichen
  • Bei Ablehnung: erneute Überprüfung bei Google, danach Übersicht der weiteren Wege

Laufend betreuen

auf Anfrage
monatlich, jederzeit kündbar

Ein Profil verfällt, wenn niemand es pflegt. Feiertagszeiten, Bewertungsantworten, neue Leistungen, Fotos: Das sind kleine Handgriffe, die niemand macht, weil sie im Tagesgeschäft untergehen.

  • Öffnungszeiten zu Feiertagen und Betriebsferien vorab setzen
  • Antworten auf Bewertungen, in Ihrem Ton und auf Ihre gesonderte Freigabe hin
  • Neue Leistungen und Fotos einpflegen
  • Monatliche Kennzahlen aus dem Profil, verständlich erklärt
Die eigentliche Hürde

Die Bestätigung ist der Punkt, an dem es hakt.

Ein Profil anzulegen dauert zwanzig Minuten. Der Aufwand steckt danach: Google muss glauben, dass es Ihren Betrieb gibt und dass Sie ihn führen. Welches Verfahren Sie dafür bekommen, sucht Google aus. Deutsche Fachquellen berichten, dass die Videobestätigung 2026 in der Praxis zum häufigsten Weg geworden ist und die Postkarte kaum noch angeboten wird; eine Aussage von Google dazu gibt es nicht. Wir bereiten Sie so vor, dass der erste Versuch alles zeigt, was Google sehen will.

Sie können sich das Verfahren nicht aussuchen

Google formuliert das unmissverständlich: Die möglichen Bestätigungsmethoden werden automatisch ermittelt und lassen sich nicht ändern. Welche angeboten wird, hängt von Unternehmenstyp, Region, Öffnungszeiten und den öffentlich verfügbaren Angaben über Ihren Betrieb ab. Werden mehrere angeboten, dürfen Sie unter diesen wählen.

Das Video muss drei Dinge belegen

Erstens den Standort, über Straßenschilder, Hausnummern oder benachbarte Betriebe. Zweitens die Existenz des Unternehmens, über Außenansicht oder ein fest installiertes Schild mit gut lesbarem Namen. Drittens Ihre Leitungsbefugnis, also etwas, worauf nur Mitarbeitende Zugriff haben: die Kasse öffnen, den Lagerraum betreten, den beschrifteten Transporter aufschließen.

Mindestens dreißig Sekunden, live und ungeschnitten

Google verlangt eine unbearbeitete, vollständige Aufnahme ohne Unterbrechungen, aufgenommen und hochgeladen über ein Mobilgerät im Unternehmensprofil. Vorab aufgezeichnete Videos sind ausdrücklich unzulässig. Keine Ausweis-, Steuer- oder Bankdaten im Bild, keine fremden Gesichter.

Ohne Ladenlokal gelten andere Nachweise

Arbeiten Sie beim Kunden statt am eigenen Tresen, zeigt das Video Orientierungspunkte der Umgebung, professionelles Werkzeug oder Geräte, Markenkleidung oder Visitenkarten, und eine ausgeführte Tätigkeit. Alternativ gehen Geschäftsdokumente. Für solche Betriebe ist genau ein Profil für das gesamte Einzugsgebiet zulässig.

Bis zu fünf Arbeitstage, und Ablehnung ist kein Ende

Google prüft eingereichte Bestätigungen innerhalb von bis zu fünf Arbeitstagen. Wird abgelehnt, nennt Google die fehlenden Elemente, und ein neues Video ist möglich. Sofort bestätigt wird nur über die Search Console oder das Sammelverfahren für viele Standorte.

Angaben zum Bestätigungsverfahren nach der Google-Unternehmensprofil-Hilfe, abgerufen am 15. August 2026. Die Einschätzung zur Verbreitung der Videobestätigung stammt aus der Fachpresse, nicht von Google. Google ändert diese Verfahren ohne Ankündigung; wir prüfen den Stand vor jedem Auftrag neu.

Profil gesperrt

Wenn der Eintrag plötzlich weg ist.

Eine Sperrung kommt meist ohne Vorwarnung und selten mit einer brauchbaren Begründung. Für einen Betrieb, dessen Anfragen über Google Maps kommen, ist das ein Umsatzausfall ab dem ersten Tag. Fachleute unterscheiden zwei Zustände, Google selbst benennt sie nicht getrennt: Bei der einen Variante bleibt der Eintrag sichtbar, gilt aber als unbestätigt und lässt sich nicht mehr ändern. Bei der anderen verschwindet er ganz aus Suche und Karte.

In beiden Fällen gilt dasselbe: Der Eintrag kommt erst zurück, wenn der Grund beseitigt ist. Ein Einspruch, der die Ursache nicht anfasst, verbrennt einen von wenigen Versuchen.

Erst die Ursache, dann der Einspruch

Ein Einspruch ohne bereinigte Ursache läuft ins Leere. Sterling Sky nennt fünf Auslöser als die häufigsten: zu viele Profiländerungen auf einmal, eine Adresse ohne echte Geschäftspräsenz, ein gesperrtes Google-Konto eines Inhabers oder Verwalters, mehrere Einträge für denselben Betrieb, und die Tätigkeit in einer Branche mit erhöhter Prüfung wie Schlüsseldienst oder Garagentore. Dazu kommen aus der Google-Richtlinie selbst: Schlüsselwörter oder Zusätze im Profilnamen, und ein virtuelles Büro oder Postfach, das ausdrücklich kein zulässiger Standort ist.

Die 60-Minuten-Falle

Am Ende des Einspruchsverfahrens fordert Google zum Hochladen der Nachweise auf. Diese müssen innerhalb von sechzig Minuten nach Einlegen des Einspruchs eingereicht sein. Wer das Formular später abschickt, dessen Nachweise werden dem Einspruch nicht angehängt. Deshalb liegen bei uns alle Dokumente fertig bereit, bevor der Einspruch überhaupt geöffnet wird.

Was Google als Nachweis akzeptiert

Gewerbeanmeldung, Gewerbeerlaubnis, Steuerbescheinigungen und Rechnungen von Versorgungsunternehmen für Strom, Telefon, Wasser oder Internet. Entscheidend ist eine Vorgabe, an der viele Anträge scheitern: Name und Adresse müssen auf allen Dokumenten exakt mit den Angaben im Profil übereinstimmen.

Kein zweites Profil anlegen

Google untersagt ausdrücklich, während der Prüfung ein neues Profil für denselben Betrieb zu erstellen, und ebenso mehrere Einsprüche zur selben Sache vor der Entscheidung. Der praktische Grund wiegt schwerer als die Regel: Ein neues Profil verliert alle Bewertungen, alle Fotos und die gesamte aufgebaute Sichtbarkeit.

In Europa haben Sie mehr Rechte als anderswo

Google muss Ihnen die Moderationsentscheidung konkret begründen und den verletzten Punkt der Richtlinie benennen (Artikel 17 des Digital Services Act), muss ein internes Beschwerdeverfahren anbieten und darf dort nicht rein automatisiert entscheiden (Artikel 20). Weil Google Maps seit April 2023 als sehr große Online-Plattform benannt ist, kommen Transparenzpflichten hinzu. Im Europäischen Wirtschaftsraum sind zusätzlich abgelehnte Änderungen, Medieneinschränkungen und abgelehnte Rezensionsmeldungen einspruchsfähig, außerhalb nur die Profilsperrung selbst.

Und wenn Google zweimal nein sagt

Dann endet unsere Arbeit, und wir sagen Ihnen, wo sie weitergeht: bei einer zertifizierten außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle nach Artikel 21 des Digital Services Act, bei der Bundesnetzagentur als deutscher Beschwerdestelle, oder bei einem Anwalt. Diese Wege stehen Ihnen als Betroffenem selbst offen; für die Streitbeilegung fällt für Sie höchstens eine geringe Schutzgebühr an, die übrigen Kosten trägt die Plattform. Ehrlich dazu gehört: Die Sprüche dieser Stellen sind für Google nicht bindend, und Google weist im eigenen Transparenzbericht eine mediane Verfahrensdauer von 92 Tagen aus. Wir beschreiben Ihnen den Weg. Ihn für Sie zu führen, wäre Rechtsberatung, und die dürfen wir nicht leisten.

Was wir nicht versprechen, und was wir nicht anbieten

Ob ein Profil wieder freigeschaltet wird, entscheidet Google. Niemand außerhalb von Google kann das zusagen, und wer es tut, verkauft Ihnen eine Zusage über eine fremde Entscheidung. Wir schulden Ihnen die sorgfältige Arbeit am Antrag, nicht das Ergebnis. Das steht so auch im Angebot, bevor Sie unterschreiben. Google selbst formuliert es deutlich: Drittanbieter können weder versprechen noch direkt beeinflussen, wie ein Unternehmen in der Suche oder auf Maps platziert wird.

Ebenso wenig bieten wir an, unliebsame oder gefälschte Bewertungen für Sie entfernen zu lassen. Das ist kein Zögern, das ist die Rechtslage: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 19. März 2026 (Az. 16 U 2/25) entschieden, dass das gewerbliche Vorgehen gegen nicht richtlinienkonforme Google-Bewertungen eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung ist, und das Landgericht Hamburg hat einer Agentur genau dieses Angebot bereits untersagt. Eine Agentur, die Ihnen das verkauft, handelt in einem Bereich, in dem sie nicht handeln darf. Wir nennen Ihnen einen Anwalt.

Belegt statt behauptet

Was wirkt. Und was nicht.

Google selbst nennt drei Faktoren für die lokale Platzierung: Relevanz, Entfernung, Bekanntheit. Und Google stellt in derselben Hilfe klar, dass sich eine bessere Platzierung weder anfordern noch kaufen lässt. Alles Weitere ist Studienlage. Sie ist an einigen Punkten eindeutiger, als der Markt tut, und an anderen offener, als Ihnen die meisten Angebote weismachen.

Das bewegt etwas

Die Hauptkategorie

Im Local Search Ranking Factors Report 2026 von Whitespark, einer Einschätzung von 47 Fachleuten zu 187 Faktoren, ist die Hauptkategorie der stärkste Einzelfaktor für das lokale Suchpaket. Sie ist der eine Hebel, den man in zwei Minuten richtig oder falsch stellt.

Bewertungen, und zwar frische

Eine Auswertung von Sterling Sky über 8.186 Betriebe in 200 Städten kommt zu einem Ergebnis, das dem Bauchgefühl widerspricht: Der Zufluss des laufenden Monats wiegt schwerer als der Gesamtbestand. Ein Zahnarztbetrieb aus dieser Auswertung verlor nach achtzehn Tagen ohne neue Bewertung deutlich an Sichtbarkeit. Viele alte Bewertungen ersetzen also keine neuen.

Hinterlegte Leistungen

Sterling Sky hat die eigene Messung von 2019 ausdrücklich widerrufen: die im Profil hinterlegten Leistungen wirken auf das Ranking, bei wörtlich passenden Suchbegriffen deutlich, und die Wirkung setzt binnen 24 bis 72 Stunden ein. Wie stark, hängt von Branche und Markt ab.

Die verlinkte Zielseite

Nicht der Link an sich zählt, dessen Vorhandensein ist schwach gewichtet. Es zählt, worauf er zeigt. Sterling Sky hat gemessen, dass der Wechsel von der Startseite auf eine inhaltlich passende Leistungsseite die Platzierung für die entsprechenden Suchbegriffe binnen weniger Wochen verbesserte. Ein Nachtrag von Februar 2025 schränkt das wegen einer Google-Änderung wieder etwas ein.

Geöffnet sein, wenn gesucht wird

Ob der Betrieb zum Suchzeitpunkt geöffnet hat, schätzen die Whitespark-Fachleute als fünftstärksten von 187 Faktoren ein; die gepflegten Öffnungszeiten selbst stehen auf Rang 21. Wer an einem Feiertag als geschlossen gilt, ist in dieser Stunde für das lokale Suchpaket schwächer aufgestellt.

Das wird überschätzt

Beiträge im Profil

Sterling Sky, eine kanadische Analysefirma für lokale Suche, hat drei ungepflegte Profile neun Wochen lang wöchentlich bespielt und 441 Suchbegriffe je Standort verfolgt. Ergebnis: kein messbarer Einfluss auf die Platzierung im lokalen Suchpaket. Beiträge können Besucher überzeugen, die schon da sind. Sie holen niemanden nach vorn.

Fotos in Masse

Hier ist die Datenlage uneindeutig, und wir lösen sie nicht künstlich auf. Sterling Sky testete 2021 an vier Profilen über ein bis zwei Monate ohne messbare Rangwirkung. Die Auswertung von 8.186 Betrieben aus 2025 sieht dagegen eine branchenabhängige Wirkung, spürbar bei Gastronomie und Salons, schwach im Handwerk. Sicher belegt ist allein: Geotagging von Fotos wirkt gar nicht, weil Google die Metadaten beim Hochladen entfernt. Bilder auf Ihrer eigenen Website behandeln wir getrennt davon, als Teil der Seitenarbeit.

Verzeichniseinträge in Masse

Sterling Sky legte für zwei Kunden je 50 Einträge gleichzeitig an. Die organische Sichtbarkeit stieg leicht, im lokalen Suchpaket passierte nichts. Bei einem der beiden waren nach einem Monat noch 26 indexiert, nach einem halben Jahr zwei. Zehn bis zwanzig gepflegte Einträge gelten dort als Obergrenze dessen, was Google dauerhaft behält. Ein Gegenbefund gehört dazu: In der neuen Whitespark-Dimension zur Sichtbarkeit in KI-Antworten gewinnen gepflegte Verzeichnisdaten an Gewicht, während sie im lokalen Suchpaket verlieren.

Das Einzugsgebiet als Ranking-Hebel

Das ist das hartnäckigste Missverständnis. Die im Profil eingetragenen Orte erzeugen kein Ranking in diesen Orten. Die Platzierung hängt an der Adresse, unter der das Profil bestätigt wurde; das Einzugsgebiet wirkt rein darstellend. Zwanzig eingetragene Orte sind darum keine Sichtbarkeitsstrategie.

Schlüsselwörter im Profilnamen

Im Whitespark-Report schätzen die befragten Fachleute sie als drittstärksten Faktor für das lokale Suchpaket ein. Sie sind zugleich ein Richtlinienverstoß: Google untersagt Slogans, Zusätze und Werbebegriffe im Namen. Ein Name wie „Schlüsseldienst Musterstadt 24h“ ist ein häufiger Sperrgrund. Wir tragen Ihren Namen so ein, wie er am Schild und im Register steht.

Quellen dieses Abschnitts: Google-Unternehmensprofil-Hilfe zum lokalen Ranking, Whitespark Local Search Ranking Factors 2026 (Einschätzung von 47 Fachleuten zu 187 Faktoren, veröffentlicht am 6. November 2025) sowie mehrere kontrollierte Tests von Sterling Sky. Die kontrollierten Tests zu Beiträgen und Fotos stammen aus 2021 mit kleiner Stichprobe; eine neuere kontrollierte Messung dazu gibt es unseres Wissens nicht, wohl aber die breit angelegte Auswertung von 2025, die bei Fotos zu einem anderen Bild kommt. Alle belastbaren Studien sind nordamerikanisch, eine deutsche Entsprechung existiert nicht. Wo wir etwas nicht wissen, sagen wir es.

Heimbach, Eifel, Kreis Düren

Auf dem Land gelten andere Regeln.

In einer Großstadt entscheidet oft die Entfernung von wenigen Straßenzügen darüber, wer im lokalen Suchpaket erscheint. Belegt ist allgemein, dass Google den Radius bei geringer Wettbewerbsdichte ausweitet. Ein gut geführtes Profil in einer dünn besetzten Branche kann deshalb in Nachbarorten auftauchen, in denen es in einer Stadt nie erschienen wäre. Ob und wie stark das in der Eifel greift, hat unseres Wissens niemand gemessen, und wir behaupten es nicht. Es lässt sich am echten Profil prüfen.

Das ist der mögliche Vorteil. Der Nachteil steht daneben und wird selten ausgesprochen: Wie oben beschrieben zählt die Adresse, unter der das Profil bestätigt wurde. Wer Kunden im gesamten Kreis bedient, erreicht die entfernteren Orte über das Profil allein nicht. Dafür braucht es eigene Seiten je Leistung und mit klarem Ortsbezug auf Ihrer Website sowie eine saubere Verlinkung; beides steht im Whitespark-Report weit oben für die organische lokale Sichtbarkeit. Als einzigen zuverlässigen Weg in die Nachbarorte nennt Whitespark einen echten, besetzten Zweitstandort mit eigener Rufnummer und ganzjähriger Beschilderung. Ein Postfach oder ein virtuelles Büro ist ausdrücklich ausgeschlossen und führt zur Sperrung. Genau das bauen wir ebenfalls, und wir sagen Ihnen vorher, ob es sich in Ihrem Fall lohnt.

Heimbach ist mit rund 4.500 Einwohnern auf knapp 65 Quadratkilometern etwa siebenmal dünner besiedelt als Nordrhein-Westfalen im Schnitt, und es grenzt an fünf Gemeinden aus drei verschiedenen Gebietskörperschaften: Nideggen im Kreis Düren, Simmerath in der StädteRegion Aachen sowie Schleiden, Mechernich und Zülpich im Kreis Euskirchen. Wer hier gefunden werden will, muss drei Kreisnamen gleichzeitig bedienen. Allein die direkte Nachbarschaft umfasst rund 96.000 Menschen, das erweiterte Gebiet mit Düren, Euskirchen, Bad Münstereifel, Monschau und Kall etwa 400.000.

Die Wirtschaft vor Ort ist ausgesprochen dienstleistungs- und gastgewerbelastig: Handel, Gastgewerbe und Verkehr stellen in Heimbach gut 27 Prozent der Arbeitsplätze, im Kreis Düren sind es knapp 18. Der Nationalpark Eifel zählte 2024 über 1,4 Millionen Besuche, ein Rekord. Für Gastgeber, Gastronomie, Handwerk, Praxen und Pflege gilt deshalb dasselbe: Viele Anfragen entstehen unterwegs am Telefon, und das Profil ist dabei häufig das erste, was jemand von Ihnen sieht. Eine falsche Öffnungszeit an einem Feiertag im Mai trifft dann genau die Stunde, in der die Kundschaft sucht.

BANETH sitzt in Heimbach, in der St.-Nikolaus-Straße. Wer möchte, bekommt einen Termin vor Ort. Mehr zur regionalen Arbeit steht auf den Seiten Webseite erstellen lassen in Heimbach und Webdesign und Local SEO in der Eifel.

Zusammenarbeit

So läuft es ab.

  1. Ein Blick auf den Ist-Zustand

    Sie schicken uns den Namen des Betriebs und, falls vorhanden, den Link zum Profil. Wir sehen uns an, was existiert, was fehlt und was gegen eine Richtlinie läuft. Diese Einschätzung kostet nichts und ist ohne weitere Verpflichtung.

  2. Festpreis vorab, schriftlich

    Sie bekommen den Preis und den Umfang, bevor gearbeitet wird. Kommt beim Arbeiten etwas Größeres zum Vorschein, etwa eine zweite Sperrung im Hintergrund, sagen wir das und fragen, bevor wir weitermachen.

  3. Zugriff als Administrator, nie Ihre Zugangsdaten

    Sie bleiben Inhaber Ihres Profils. Wir werden über „Personen und Zugriff“ als Administrator eingeladen und können damit alles pflegen, ausgenommen Nutzer verwalten und das Profil löschen. Ihr Google-Konto-Passwort brauchen wir nie und wollen wir nicht. Genau das verlangt auch Google von Dienstleistern: Inhaberschaft beim Betrieb, Dienstleister nur als Administrator, keine Passwortweitergabe, Zustimmung schriftlich statt mündlich, und für Antworten auf Bewertungen eine gesonderte Freigabe. Am Ende der Zusammenarbeit entfernen Sie den Zugriff mit zwei Klicks.

  4. Umsetzung und Bericht

    Nach der Arbeit bekommen Sie schriftlich, was geändert wurde und warum. Bei einem Einspruchsverfahren zusätzlich den Stand: was eingereicht wurde, wann mit einer Antwort zu rechnen ist, und was passiert, falls Google ablehnt.

Häufige Fragen

Was Betriebe uns dazu fragen.

Heißt das nicht Google My Business?

So hieß es bis 2021. Heute lautet der offizielle Name Google-Unternehmensprofil, englisch Google Business Profile. Der alte Name hält sich hartnäckig: In unserer eigenen Messung der Bing-Webmaster-Daten taucht „google my business“ rund doppelt so oft auf wie der offizielle Begriff. Das sind Bing-Impressionen, kein Google-Suchvolumen; belastbar ist daran allein das Verhältnis der Begriffe zueinander. Gemeint ist immer dasselbe: der Eintrag, der rechts in der Google-Suche und als Markierung in Google Maps erscheint. Wer vom Google-Eintrag, vom Firmeneintrag oder vom Maps-Eintrag spricht, meint ebenfalls dieses Profil.

Können Sie garantieren, dass mein gesperrtes Profil wieder freigeschaltet wird?

Nein, und jeder, der das zusagt, verspricht etwas, das er nicht in der Hand hat. Über die Freischaltung entscheidet ausschließlich Google. Wir garantieren die Arbeit: die Ursache wird eingekreist und beseitigt, die Nachweise werden so aufbereitet, wie Google sie verlangt, der Einspruch wird fristgerecht geführt, und bei einer Ablehnung gehen wir die zweite Überprüfung an. Die im Netz kursierenden Erfolgsquoten von 98 oder 99 Prozent stammen ausnahmslos von Anbietern solcher Dienste und haben keine prüfbare Datengrundlage.

Wie lange dauert eine Einrichtung, und wie lange eine Freischaltung?

Die Arbeit am Profil ist an einem Tag getan. Danach wartet man auf Google: bis zu fünf Arbeitstage für eine Bestätigung, bis zu fünf Arbeitstage für die Entscheidung über einen Einspruch. Das sind Googles eigene Angaben. In Berichtszeiträumen mit hoher Last wurden auch schon vier Wochen und mehr beobachtet. Eine Postkartenbestätigung, falls sie überhaupt angeboten wird, verlängert das: Google gibt an, der Code komme bei den meisten Unternehmen innerhalb von vierzehn Tagen an und laufe nach dreißig Tagen ab.

Ich arbeite von zu Hause aus und will meine Privatadresse nicht im Netz haben.

Das ist der Normalfall bei Handwerk, Pflege und vielen Dienstleistungen, und Google sieht ihn ausdrücklich vor. Wer an der eigenen Adresse keine Kunden empfängt, führt ein Profil ohne sichtbare Adresse und gibt stattdessen ein Einzugsgebiet an, bis zu zwanzig Orte oder Postleitzahlengebiete, deren Grenzen etwa zwei Autostunden nicht überschreiten sollen. Wir sagen dazu ehrlich, dass eine Auswertung von 8.186 Betrieben einen negativen Zusammenhang zwischen verborgener Adresse und Platzierung gefunden hat. Das ist ein echter Zielkonflikt: Google verlangt das Ausblenden, die Messung zeigt einen Nachteil. Wir lösen ihn nicht auf, wir arbeiten an dem, was danach noch geht — Bewertungen, hinterlegte Leistungen und die eigene Website.

Ein Wettbewerber hat mein Profil verändert oder beansprucht. Was tun?

Zugriff auf ein bereits beanspruchtes Profil beantragen Sie über das offizielle Verfahren. Der derzeitige Inhaber wird per E-Mail benachrichtigt und hat drei Tage Zeit zu antworten. Bleibt er still, können Sie selbst Anspruch erheben und den Bestätigungsweg gehen. Wird abgelehnt, ist ein Einspruch möglich. Google beschränkt die Berechtigung ausdrücklich auf den Inhaber und dessen Bevollmächtigte.

Dürfen Sie meine Kunden um Bewertungen bitten?

Bitten ja, kaufen nie. Google erlaubt ausdrücklich, um Bewertungen zu bitten, solange kein Anreiz geboten und der Inhalt nicht vorgegeben wird. Rabatte oder Geschenke gegen Bewertungen sind bei Google verboten und in Deutschland zusätzlich nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb angreifbar. Und ein Punkt, den viele übersehen: der Bundesgerichtshof hat eine Kundenzufriedenheitsanfrage per E-Mail als Werbung eingestuft (Urteil vom 10. Juli 2018, Az. VI ZR 225/17). Ohne Einwilligung ist sie damit angreifbar; ob die Ausnahme für Bestandskunden trägt, ist juristisch umstritten. Der sichere Weg führt über eine Karte mit QR-Code, einen Aushang oder die mündliche Bitte.

Was ist mit den Fragen und Antworten im Profil?

Die gibt es so nicht mehr. Die zugehörige Schnittstelle wurde im November 2025 eingestellt, der öffentliche Bereich seit Dezember 2025 abgebaut. An seine Stelle tritt eine KI-gestützte Schaltfläche, die eine Antwort aus Ihren Profilangaben und den Bewertungen zusammensetzt. Praktische Folge: was in Ihren Leistungen und Bewertungen steht, beantwortet künftig Fragen, die Sie nie gelesen haben. Die Chatfunktion und die Anrufliste wurden bereits im Juli 2024 abgeschaltet.

Können Sie mir sagen, wie viele Anrufe das Profil bringt?

Ungefähr, und wir sagen Ihnen auch, warum nur ungefähr. Das Profil zählt Klicks auf die Anrufschaltfläche, kein zustande gekommenes Gespräch; Fachleute schätzen die Erfassung auf etwa 30 bis 50 Prozent der tatsächlichen Anrufe. Ein Mensch kann an einem Tag mehrfach als Aufruf gezählt werden. Die Leistungsdaten reichen ein bis sechs Monate zurück, Aufrufe und Suchbegriffe werden monatlich mit einigen Tagen Verzögerung nachgetragen. Wir berichten diese Zahlen mit ihren Grenzen, nicht als Umsatzbeweis.

Arbeiten Sie nur für Betriebe aus Heimbach?

Nein. Der Sitz ist Heimbach, betreut werden Betriebe in der Eifel, im Kreis Düren und Kreis Euskirchen sowie im Raum Köln, Bonn und Aachen. Ein Google-Unternehmensprofil lässt sich vollständig aus der Ferne betreuen; nur das Bestätigungsvideo müssen Sie selbst aufnehmen, weil Google eine Live-Aufnahme vor Ort verlangt. Wir sagen Ihnen vorher genau, was darin zu sehen sein muss.

Skizzen-Porträt von Alexander Baneth, Gründer BANETH Digital Manufaktur

Wer das macht

Sie sprechen mit Alexander Baneth. Kein Kundenberater, kein Ticketsystem, keine Zwischenebene: Wer den Antrag bei Google schreibt, ist derselbe, der ans Telefon geht. BANETH Digital Manufaktur sitzt in Heimbach in der Eifel, die Nummer im Kopf dieser Seite ist mein Mobiltelefon.

Was auf dieser Seite steht, ist gegen die Google-Hilfe und gegen die veröffentlichten Studien geprüft, mit Datum und offengelegten Lücken. Wenn ich etwas nicht weiß, schreibe ich das hin. Das ist die Arbeitsweise, die Sie auch im Auftrag bekommen.

Alexander Baneth · Gründer und Entwickler · 01520 5657754 · kontakt@baneth.de

Schauen wir uns Ihr Profil an.

Schicken Sie uns den Namen Ihres Betriebs. Sie bekommen eine schriftliche Einschätzung: was am Profil fehlt, was gegen eine Richtlinie läuft und was der nächste sinnvolle Schritt wäre. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.